Lyon hat ein Problem. Ein gewaltiges sogar. Aber offenbar glaubt die Präfektur des Département Rhône, man könne dieses Problem lösen, indem man einfach das Demonstrationsrecht auf Eis legt. Nach den Ausschreitungen vom vergangenen Wochenende sollen am Samstag sämtliche Demonstrationen in Lyon verboten werden. Das ist ungefähr so, als würde man nach einem Banküberfall das Bargeld abschaffen. Willkommen in einer Republik, die ihre Freiheit verteidigen will, indem sie sie vorsorglich einschränkt.
Herr Präfekt, die Demokratie ist keine Schönwetterveranstaltung!
Da haben wir also den Salat! Am vergangenen Samstag ziehen nach Behördenangaben rund 20 000 Menschen durch Lyon, um gegen die hohen Lebenshaltungskosten zu protestieren. Was als gesellschaftlicher Protest beginnt, endet teilweise in Gewalt, Plünderungen und Verwüstung.
Mehr als 200 Geschäfte werden beschädigt, das Tourismusbüro an der Place Bellecour geht in Flammen auf, Polizisten werden verletzt, rund 200 Menschen werden im Laufe des Wochenendes festgenommen.
Das ist keine Bagatelle. Das ist kriminell. Und wer Geschäfte plündert, Gebäude anzündet oder Menschen angreift, gehört vor Gericht. Punkt!
Aber jetzt kommt die Präfektur und verkündet für Samstag, den 24. Oktober, ein Verbot sämtlicher Demonstrationen in Lyon.
Sämtlicher Demonstrationen!
Nicht nur der gewalttätigen Zusammenrottungen. Nicht nur jener Gruppen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für neue Ausschreitungen bestehen. Nein, nach der öffentlichen Ankündigung soll gleich die ganze Stadt zur demonstrationsfreien Zone werden.
Herr Präfekt, geht's eigentlich noch?
Seit wann ist das Grundrecht auf friedlichen Protest eine Art staatlich gewährte Freizeitbeschäftigung, die man bei schlechtem Benehmen einiger Teilnehmer einfach streicht?
Die französische Republik trägt die Worte Liberté, Égalité, Fraternité nicht deshalb auf ihren öffentlichen Gebäuden, damit die Behörden bei der ersten ernsthaften Belastungsprobe ausgerechnet die Liberté aus dem Programm nehmen.
Wer randaliert, bekommt es mit der Polizei zu tun. Wer demonstriert, wahrt seine Rechte!
Machen wir uns nichts vor: Die Ausschreitungen vom 17. Oktober waren schwerwiegend. Wer als Ladenbesitzer seine zerstörte Schaufensterscheibe betrachtet, interessiert sich zunächst herzlich wenig für verfassungsrechtliche Feinheiten.
Und das ist verständlich.
Wer morgens vor den Trümmern seiner wirtschaftlichen Existenz steht, hat ein Recht darauf, dass der Staat ihn schützt. Die Stadt Lyon hat Unterstützung angekündigt, die Métropole einen Hilfsfonds von zehn Millionen Euro für betroffene Gewerbetreibende.
Alles richtig. Alles notwendig.
Aber seit wann folgt daraus, dass friedliche Bürger ihre politischen Rechte verlieren müssen?
Ein Demonstrant ist kein Plünderer. Ein Gewerkschafter ist kein Brandstifter. Und ein Bürger, der gegen steigende Preise protestiert, ist nicht automatisch ein Sicherheitsrisiko!
Das sollte eigentlich zum kleinen Einmaleins eines demokratischen Rechtsstaates gehören.
Doch in Frankreich scheint man zunehmend einer anderen Logik zu folgen: Weil einige Menschen gewalttätig werden könnten, sollen vorsorglich alle zu Hause bleiben.
Wie praktisch!
Dann muss man nicht mehr mühsam zwischen friedlichen Demonstranten und gewalttätigen Störern unterscheiden. Dann muss man keine differenzierten Sicherheitskonzepte entwickeln. Dann erklärt man das Problem kurzerhand zur verbotenen Veranstaltung.
Das ist keine überzeugende Demonstration staatlicher Stärke. Das ist der Verdacht administrativer Bequemlichkeit.
Und bevor jetzt jemand empört aufschreit: Selbstverständlich darf der Staat Demonstrationen unter bestimmten Voraussetzungen verbieten. Niemand verlangt, dass die Polizei tatenlos zusieht, wenn eine Innenstadt auseinandergelegt wird.
Aber zwischen einem gezielten Eingriff und einem pauschalen Verbot liegt ein ziemlich großer Unterschied.
Er heißt: Rechtsstaat.
Frankreich hat einen Conseil d'État – und der ist kein Dekorationsartikel!
Vielleicht sollte man in der Präfektur des Rhône gelegentlich einen Blick in die französische Rechtsprechung werfen.
Der Conseil d'État hat am 4. Dezember 2023 in einer Entscheidung zu Demonstrationsverboten klargestellt, dass solche Maßnahmen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein müssen.
Das ist keine unverbindliche Empfehlung für besonders grundrechtsfreundliche Sonntage. Das ist ein rechtsstaatlicher Maßstab.
Ein Verbot muss das letzte Mittel sein. Zuvor sind weniger einschneidende Möglichkeiten zu prüfen: andere Demonstrationsrouten, zeitliche Begrenzungen, gezielte Sicherheitsmaßnahmen.
Und genau hier beginnt das Problem von Lyon.
Warum soll eine friedliche Kundgebung grundsätzlich unmöglich sein, wenn beispielsweise ein veränderter Versammlungsort, eine andere Route oder ein massives Polizeiaufgebot das Risiko begrenzen könnten?
Warum sollen Menschen, die gegen die hohen Lebenshaltungskosten demonstrieren wollen, dieselben Konsequenzen tragen wie diejenigen, die vergangene Woche Geschäfte geplündert haben?
Natürlich kennen wir die vollständigen Verordnungen noch nicht. Ihre genauen Zeiten, räumlichen Grenzen, Ausnahmen und Begründungen sind entscheidend. Deshalb lässt sich derzeit nicht seriös behaupten, das Verbot sei bereits nachweislich rechtswidrig.
Aber politisch darf man sehr wohl fragen, ob die Präfektur die richtige Antwort auf eine gefährliche Lage gefunden hat.
Denn nicht alles, was eine Verwaltung rechtlich begründen kann, ist deshalb auch politisch klug.
Monsieur Macron, Freiheit ist kein Luxus für ruhige Zeiten!
Und dann ist da noch Emmanuel Macron.
Der französische Präsident hat sich angesichts der jüngsten Gewalt für Beschränkungen weiterer Demonstrationen ausgesprochen. Alternative Routen für bestimmte Versammlungen, Verbote für andere.
Nun ist es die Aufgabe eines Präsidenten, für öffentliche Sicherheit einzutreten. Darüber muss niemand streiten.
Aber Herr Macron, erinnern Sie sich vielleicht noch daran, dass Frankreich eine Republik ist, deren politische Identität ganz wesentlich aus dem Widerstand gegen staatliche Willkür entstanden ist?
1789? Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte? Freiheit als grundlegendes Prinzip?
Klingelt da etwas?
Artikel 11 der Erklärung von 1789 schützt die freie Mitteilung von Gedanken und Meinungen. Die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit wird in Frankreich durch weitere verfassungsrechtliche und menschenrechtliche Garantien geschützt, insbesondere durch Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Diese Rechte sind nicht grenzenlos. Aber sie sind auch keine freundliche Leihgabe der Exekutive.
Gerade wenn die politische Stimmung aufgeheizt ist, müssen sie etwas wert sein.
Eine Demokratie, die Protest nur dann duldet, wenn er geräuschlos, bequem und vollkommen risikofrei bleibt, hat den Sinn politischer Freiheit nicht verstanden.
Und übrigens: Dass in Paris eine Demonstrationsroute zwischen Bastille und Nation vorgesehen ist, während Lyon ein umfassendes Verbot ankündigt, zeigt doch gerade, dass unterschiedliche Sicherheitskonzepte möglich sind.
Weshalb soll das, was in der Hauptstadt unter Auflagen möglich ist, in Lyon grundsätzlich ausgeschlossen sein?
Darauf schulden die Verantwortlichen eine überzeugende Antwort.
Eine Republik, die Angst vor ihren Bürgern hat, hat ein größeres Problem als ein paar zerbrochene Schaufenster
Wissen Sie, was an dieser ganzen Geschichte besonders ärgerlich ist?
Dass ausgerechnet die Gewalttäter am Ende den größten politischen Erfolg verbuchen könnten.
Denn wenn ein paar hundert Randalierer ausreichen, um Zehntausenden friedlichen Menschen die Möglichkeit zum Protest zu nehmen, dann haben die Gewalttäter faktisch ein Vetorecht über die Versammlungsfreiheit erhalten.
Herzlichen Glückwunsch!
Dann muss man künftig nur noch genügend Schaufenster einschlagen, und schon erledigt die Verwaltung den Rest.
Das ist doch absurd!
Der Staat darf sich nicht von Gewalttätern diktieren lassen, ob friedliche Bürger ihre Rechte wahrnehmen können.
Und er darf erst recht nicht ausgerechnet jene Menschen bestrafen, die sich an die Regeln halten.
Es geht hier um mehr als einen Samstag in Lyon. Es geht um ein gefährliches politisches Prinzip: Sicherheit wird nicht mehr allein durch die Bekämpfung konkreter Gefahren hergestellt, sondern zunehmend durch die vorsorgliche Einschränkung von Freiheit.
Heute trifft es Demonstranten gegen hohe Lebenshaltungskosten. Morgen vielleicht streikende Arbeitnehmer. Übermorgen möglicherweise andere gesellschaftliche Gruppen, deren Protest einer Regierung gerade ungelegen kommt.
Nein, daraus folgt nicht, dass Frankreich auf dem Weg in eine Diktatur wäre. Solche Vergleiche wären maßlos.
Aber demokratische Freiheiten werden nicht erst dann beschädigt, wenn sie vollständig abgeschafft sind. Sie verlieren bereits an Substanz, wenn ihre Ausübung immer stärker von der Risikobereitschaft staatlicher Behörden abhängt.
Und deshalb, Monsieur Guyot, Präfekt des Rhône, sollte eines klar sein:
Ihre Aufgabe besteht darin, das Demonstrationsrecht zu schützen und Gewalttäter zu stoppen. Nicht darin, das Demonstrationsrecht zu stoppen, weil Sie Gewalttäter fürchten!
Schützen Sie die Geschäfte. Schützen Sie die Passanten. Schützen Sie die Polizisten. Nehmen Sie Brandstifter fest. Stellen Sie Plünderer vor Gericht.
Aber lassen Sie friedliche Menschen demonstrieren, soweit dies mit verhältnismäßigen Sicherheitsmaßnahmen möglich ist.
Denn die Demokratie braucht keinen Staat, der ihr aus Angst vor Unruhen den Mund verbietet.
Sie braucht einen Staat, der stark genug ist, Freiheit auch dann auszuhalten, wenn sie unbequem wird.
Wer die Demokratie schützen will, indem er demokratische Grundrechte pauschal einschränkt, sollte sich dringend fragen, was er da eigentlich noch schützt.
Und das, Herr Präfekt, sollte man in Lyon eigentlich wissen!
P.T.