Paris – 30.08.2026: Frankreich führt zum 1. September neue Regelgrenzen für ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeiten ein. Nach Angaben von Franceinfo wurden 2025 knapp 18 Milliarden Euro an Entschädigungen für krankheitsbedingte Arbeitsausfälle gezahlt. Premierminister Sébastien Lecornu will den Anstieg der Ausgaben bremsen und hat eine umfassendere Reform angekündigt. Die nun wirksam werdende Begrenzung ist deren bislang konkretester Bestandteil.
Eine erste Krankschreibung darf in der ambulanten Medizin grundsätzlich höchstens einen Monat umfassen. Bei einer Verlängerung beträgt die Regelgrenze zwei Monate. Ärztinnen und Ärzte dürfen davon abweichen, wenn der Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten eine längere Arbeitsunfähigkeit erfordert. Eine absolute Obergrenze für medizinisch notwendige Ausfälle entsteht damit nicht. Wohl aber müssen längere Zeiträume künftig eigens begründet werden.
Die Neuregelung beruht auf Artikel 81 des Sozialversicherungsgesetzes für 2026 und einem Dekret vom 12. Juni 2026. Sie soll vor allem verhindern, dass lange Zeiträume ohne erneute medizinische Prüfung bescheinigt werden. Zugleich möchte die Regierung eine frühere Begleitung der Rückkehr an den Arbeitsplatz fördern. Dazu können etwa angepasste Aufgaben, verringerte Arbeitszeiten oder betriebliche Vorkehrungen gehören, sofern sie medizinisch angezeigt und am Arbeitsplatz umsetzbar sind.
Für Beschäftigte ändert sich zunächst vor allem das Verfahren. Im privaten Sektor zahlt die Krankenversicherung das tägliche Krankengeld üblicherweise nach drei unbezahlten Wartetagen. Bei einer anerkannten Langzeiterkrankung fällt diese Wartezeit innerhalb von drei Jahren nur beim ersten Ausfall an. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind davon ausgenommen. Je nach Gesetz, Tarifvertrag oder betrieblicher Regelung können Arbeitgeber verpflichtet sein, die Leistungen aufzustocken.
Die politische Auseinandersetzung geht über die neuen Bescheinigungsfristen hinaus. Die Regierung prüft nach Angaben von Franceinfo auch Änderungen an den Wartetagen und eine stärkere Beteiligung der Unternehmen an den Kosten der ersten Krankheitstage. Eine Verlagerung auf die Arbeitgeber würde den Sozialversicherungshaushalt entlasten, könnte Betriebe aber ungleich treffen. Große Unternehmen verfügen häufiger über ergänzende Versicherungen und personelle Reserven; kleinere Betriebe können längere Fehlzeiten oft schwerer auffangen.
Hinter dem Ausgabenanstieg stehen mehrere Entwicklungen. Mehr Beschäftigte und höhere Löhne lassen die Gesamtsumme ebenso wachsen wie steigende Tagessätze. Hinzu kommen eine alternde Erwerbsbevölkerung und längere Krankheitsverläufe. Nach Angaben der Krankenversicherung nahmen die Aufwendungen für Krankengeld bereits zwischen 2019 und 2023 deutlich zu.
Vom 1. September an müssen die neuen Regelgrenzen bei jeder neu ausgestellten Bescheinigung berücksichtigt werden. Beschäftigte behalten ihren Anspruch auf längere Krankschreibungen, sofern diese medizinisch begründet sind; für Ärztinnen und Ärzte steigt dabei der Dokumentationsaufwand.
Quellen
- Franceinfo
- Service-Public Entreprendre
- Assurance Maladie
- Legifrance
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).